AGB

1. Anmeldung / Vertragsbeginn

Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Anmeldung erfolgt durch Abschluss eines Nachhilfeunterrichtsvertrages oder durch Abschluss eines Kursvertrages.
Die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten gilt zugleich im Namen und in Vollmacht des anderen Erziehungsberechtigten.

2. Vertragslaufzeit, Kündigung

Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit bei Nachhilfeunterrichtsverträgen.
Der Nachhilfeunterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann bei einem Einzelunterrichtsvertrag mit einer Frist von einem Monat und bei Gruppenunterrichtsvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Datum des Vertragsabschlusses gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich an das Zahlencafé.
Der Abschluss eines befristeten Kursvertrages ist unabhängig vom Abschluss eines Nachhilfeunterrichtsvertrages. Es können mehrere Kursverträge und mehrere Nachhilfeunterrichtsverträge gleichzeitig abgeschlossen werden. Durch Kündigung aller Verträge einer Partei mit dem Zahlencafé erfolgt die Abmeldung.

Gruppenunterrichtsverträge:
Gruppenunterrichtsverträge werden von allen Lernenden der Gruppe oder deren Erziehungsberechtigten gemeinsam mit dem Zahlencafé abgeschlossen. Gruppenunterricht erfolgt in Kleingruppen von 2 oder maximal 3 Lernenden. Die Kündigung eines Gruppenmitgliedes kündigt den gesamten Gruppenunterrichtsvertrag und gilt für alle Gruppenmitglieder. Das Zahlencafé informiert umgehend alle Lernenden der Gruppe über die Kündigung ihres Gruppenunterrichtsvertrages. Jedes Gruppenmitglied haftet nur für sich selbst.
Die Kündigungsfrist eines Gruppenunterrichtsvertrages wird auf einen Monat verringert, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Kündigung ein neuer Gruppenunterrichtsvertrag zu gleichen Konditionen zu Stande gekommen ist.Der Wechsel von einem Einzelunterrichtsvertrag in einen Gruppenunterrichtsvertrag kann zum Datum des Vertragsabschlusses freiwillig vollzogen werden. Ein Gruppenunterrichtsvertrag wird zum Datum des Vertragsabschlusses fristlos aufgelöst, wenn alle Lernenden der Gruppe zum gleichen Datum einen neuen Nachhilfeunterrichtsvertrag abgeschlossen haben.

3. Leistungen

Probeunterricht:
Jeder Lernende erhält vor einer Erstanmeldung 120 Minuten kostenlosen Einzelunterricht oder gegebenenfalls die Möglichkeit, an einem Unterrichtstermin teilzunehmen. Voraussetzung für die Unterrichtsteilnahme ist die schriftliche Zustimmung des Lernenden oder aller Lernenden der Gruppe oder deren Erziehungsberechtigten.

Unterrichtseinheiten:
Für den Nachhilfeunterricht stehen Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von 60, 90 oder 120 Minuten pro Woche zur Wahl.

Nachhilfeunterricht:
Es findet Einzel- oder Gruppenunterricht statt. Bei Abschluss eines Nachhilfeunterrichtsvertrages wird die Dauer der Unterrichtseinheit festgelegt und ein in den Unterrichtszeiten wöchentlich stattfindender fester Termin bestimmt. Der Nachhilfeunterricht beginnt zunächst mit der vereinbarten Unterrichtseinheit pro Woche. Die Unterrichtseinheit kann immer mit einer Frist von 14 Tagen zum Datum des Vertragsabschlusses geändert werden, wenn dafür ein neuer fester Termin vereinbart wird und bei einem Gruppenunterrichtsvertrag alle Gruppenmitglieder der Änderung zustimmen.

Zusatzunterricht:
Nachhilfeunterricht kann durch Zusatzunterricht ergänzt werden und wird schriftlich vereinbart.

Elterngespräche:
Eltern können sich jederzeit über den Leistungsstand ihrer Kinder informieren. Bei Bedarf wird ein persönlicher oder telefonischer Gesprächstermin vereinbart.

4. Versäumnis von Unterricht

Im Falle einer rechtzeitigen Entschuldigung AUS WICHTIGEM GRUND wird für versäumten Nachhilfeunterricht ein Ersatztermin vereinbart. Als rechtzeitig gilt eine Entschuldigung bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Unterrichtseinheit. Eine Terminabsage mit Ersatzterminwunsch erfolgt telefonisch oder schriftlich an info@zahlencafe.de. Das Zahlencafé setzt sich nach Eingang einer Terminabsage umgehend mit dem Lernenden zur Ersatzterminabsprache in Verbindung. Ersatztermine können nicht abgesagt und auch nicht ersetzt werden.
Ein Versäumnis von Unterrichtsstunden führt nicht zur Minderung der Unterrichtsgebühren. Nach Beendigung eines Nachhilfeunterrichtsvertrages können maximal 240 Minuten Ersatzunterrichtszeit aus diesem Nachhilfeunterrichtsvertrag nachgeholt oder bei Abschluss eines Kursvertrages auf den Kurs angerechnet werden.

5. Unterrichtsausfall

Unterricht, der aus vom Zahlencafé zu verantwortenden Gründen ausfällt, wird innerhalb von 14 Tagen nachgeholt, sofern durchführbar und falls nicht besondere pädagogische Gründe gegen diese Terminierung sprechen.

6. Ferienregelung

In den gesetzlichen Herbst- Weihnachts- Oster- und Sommerferien entfällt der Unterricht (Ferienkurse und Zusatzunterricht möglich). An allen nicht in die Ferien fallenden gesetzlichen Feiertagen findet der Unterricht statt. Falls der Unterricht an den Feiertagen nicht wahrgenommen werden kann und hierüber eine Abmeldung vorliegt, werden Nachholstunden angeboten.

7. Tarife

Monatliche Kosten für Nachhilfeunterricht:

(Einzelunterricht)

Unterrichtseinheit 60 Minuten pro Woche                                                   100 Euro

Unterrichtseinheit 90 Minuten pro Woche                                                   150 Euro

Unterrichtseinheit 120 Minuten pro Woche                                                 200 Euro

Bei Abschluss eines Gruppenunterrichtsvertrages mit 2 (3) Lernenden sinken die Gebühren um 25% (35%).
Die Gebühren für Nachhilfeunterricht werden monatlich im Voraus fällig. Sie fallen auch in den Ferien an, außer in den Sommerferien; hier muss der Hauptferienmonat Juli oder August nicht bezahlt werden.

Kosten für Zusatzunterricht:

(Preis pro 60 Minuten Unterrichtszeit)

Einzelunterricht                                                                                             27,50 Euro

Unterricht in einer Gruppe von 2 Lernenden                                               20,60 Euro

Unterricht in einer Gruppe von 3 Lernenden                                               17,80 Euro

8. Schlussbestimmung

Es gilt nur das, was vorstehend bzw. auf dem Anmeldeformular schriftlich niedergelegt ist. Nachträgliche Änderungen müssen aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schriftlich niedergelegt und von beiden Seiten abgezeichnet werden.

02407 - 57 35 82